Ticket Policy

Wir wissen, dass sich Pläne ändern können – sei es durch Krankheit, Verletzung oder andere unvorhersehbare Ereignisse. Deshalb möchten wir unsere Regelungen so transparent wie möglich gestalten.

✅ Kostenlose Übertragung auf eine andere Person

Solange die Anmeldung für das Event geöffnet ist, kannst du deinen Startplatz kostenlos auf eine andere Person übertragen.

Nach Schließung der Anmeldung ist eine Übertragung weiterhin am Veranstaltungstag bei der Registrierung möglich. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Solo: Männer → Männer, Frauen → Frauen
  • Pair: Änderungen innerhalb der passenden Kategorien sind möglich (z. B. Mixed → Men oder Men → Mixed).

Bitte beachte, dass Änderungen nur im Rahmen der vorhandenen Startkategorien möglich sind.

❌ Wechsel auf ein anderes Event

Ein Wechsel des Startplatzes auf ein anderes Deadly Dozen Event ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen können ausschließlich vom Veranstalter getroffen werden, beispielsweise wenn ein Event verschoben werden muss.

❌ Rückerstattung der Startgebühr

Eine Rückerstattung der Startgebühr ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Organisation eines Events verursacht bereits lange vor dem Veranstaltungstag erhebliche Kosten – unter anderem für Medaillen, Patches, Zeitmessung, Personal, Infrastruktur und weitere Leistungen. Diese Kosten entstehen unabhängig davon, ob ein Teilnehmer letztendlich startet.

Wir empfehlen daher den kostenlosen Transfer auf eine andere Person, falls du selbst nicht teilnehmen kannst.

Verschiebung oder Absage durch den Veranstalter

Sollte eine Veranstaltung aus Gründen verschoben werden, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. extreme Wetterbedingungen, behördliche Anordnungen oder andere außergewöhnliche Umstände), behalten alle Startplätze selbstverständlich ihre Gültigkeit für den neuen Termin.

Sollte eine Teilnahme am Ersatztermin nicht möglich sein, werden wir eine angemessene Alternative anbieten. Dies kann beispielsweise eine Umbuchung auf ein anderes Deadly Dozen Event sein. Über das konkrete Vorgehen informieren wir im jeweiligen Einzelfall.


Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB)

Deadly Dozen – Deutschland, Österreich und Schweiz

Veranstalter: Experimore Eventservice UG (haftungsbeschränkt)

§ 1 Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter und Vertragspartner für die über deadlydozen.de angebotenen Deadly Dozen Veranstaltungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Experimore Eventservice UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Veranstalter“ genannt, sofern bei der jeweiligen Veranstaltung kein anderer Vertragspartner ausdrücklich angegeben ist.

(2) Diese Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für die Anmeldung und Teilnahme an den vom Veranstalter angebotenen Deadly Dozen Veranstaltungen sowie für den Erwerb entsprechender Startplätze.

(3) Die Bedingungen werden Bestandteil des Vertrags, sofern der Kunde vor Abschluss der Buchung auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.

(4) Ergänzend gelten die für die jeweilige Veranstaltung veröffentlichten Wettkampfregeln und veranstaltungsspezifischen Teilnahmebedingungen, soweit diese vor Vertragsschluss wirksam einbezogen wurden.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung zu einer Deadly Dozen Veranstaltung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Buchungssystem oder über andere ausdrücklich zugelassene Anmeldewege.

(2) Die Darstellung der Veranstaltungen und Startplätze stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Erwerb des ausgewählten Startplatzes ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der automatisch versendeten Buchungsbestätigung zustande.

(3) Die Anmeldung kann auch durch eine Person für mehrere Teilnehmer erfolgen, insbesondere bei Pairs- und Relay-Wettbewerben. Der Buchende ist verpflichtet, die weiteren Teilnehmer über die geltenden Teilnahmebedingungen und Wettkampfregeln zu informieren. Eine persönliche Verpflichtung der weiteren Teilnehmer entsteht nur, soweit diese die entsprechenden Bedingungen selbst wirksam akzeptiert haben oder der Buchende zu ihrer Vertretung berechtigt ist.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen. Änderungen relevanter Angaben sind über die vorgesehenen Funktionen des Buchungssystems oder durch Mitteilung an den Veranstalter vorzunehmen.

(5) Ein Anspruch auf einen Startplatz besteht erst nach Zustandekommen des Vertrags. Bei ausbleibender oder fehlgeschlagener Zahlung ist der Veranstalter nach den gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Startplatz anderweitig zu vergeben.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Anmeldesystem ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils anwendbaren gesetzlichen Umsatzsteuer sowie sämtlicher Buchungs- und Bearbeitungsgebühren.

(2) Die Zahlung erfolgt über die im Buchungssystem angebotenen Zahlungsmethoden. Der vollständige Rechnungsbetrag ist mit Abschluss der Buchung zur Zahlung fällig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(3) Die Abrechnung erfolgt in der beim jeweiligen Buchungsvorgang ausgewiesenen Währung. Etwaige Gebühren für Währungsumrechnungen oder Auslandstransaktionen durch Banken oder Zahlungsdienstleister liegen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters.

(4) Bei fehlgeschlagener oder rückgängig gemachter Zahlung bleibt der Zahlungsanspruch des Veranstalters bestehen, sofern der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Der Veranstalter kann den Startplatz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen sperren oder anderweitig vergeben.

(5) Rabattcodes, Gutscheine und Sonderaktionen gelten ausschließlich im jeweils angegebenen Umfang und Zeitraum. Eine nachträgliche Anrechnung auf bereits abgeschlossene Buchungen ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 4 Widerrufsrecht, Stornierung und Erstattung

(1) Bei der Buchung von Startplätzen für Veranstaltungen mit einem festgelegten Termin besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Entsprechendes gilt, soweit nach dem jeweils anwendbaren Recht kein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen ist.

(2) Die Buchung eines Startplatzes ist verbindlich. Eine Stornierung durch den Teilnehmer mit Anspruch auf Erstattung des Startpreises ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Ansprüche bestehen.

(3) Dies gilt insbesondere bei Nichtteilnahme aufgrund von Krankheit, Verletzung, beruflichen oder privaten Verpflichtungen, Reiseproblemen oder sonstigen persönlichen Umständen. Eine Erstattung erfolgt in diesen Fällen nicht.

(4) Die Nichtteilnahme an einer Veranstaltung, unabhängig davon, ob sie dem Veranstalter vorher mitgeteilt wird, begründet keinen Anspruch auf Erstattung des Startpreises.

(5) Die Möglichkeit zur Übertragung eines Startplatzes auf eine andere Person richtet sich nach den Regelungen in § 5 dieser AGB.

(6) Gesetzliche Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere bei einer vom Veranstalter zu vertretenden Nichtdurchführung oder wesentlichen Änderung der Veranstaltung, bleiben unberührt.

§ 5 Ticketübertragung und Änderungen

(1) Die Übertragung eines Startplatzes auf eine andere Person ist grundsätzlich möglich, solange die Online-Anmeldung für die betreffende Veranstaltung geöffnet ist. Die Übertragung erfolgt über die dafür vorgesehene Funktion des Buchungssystems und ist kostenfrei.

(2) Nach Schließung der Online-Anmeldung ist eine Übertragung ausschließlich vor Ort am Veranstaltungstag möglich, sofern die organisatorischen und technischen Voraussetzungen dies zulassen. Der Veranstalter behält sich vor, für solche kurzfristigen Änderungen künftig eine Bearbeitungsgebühr zu erheben. Eine solche Gebühr gilt nur, wenn sie vor der ursprünglichen Buchung entsprechend ausgewiesen oder bei einer später freiwillig vereinbarten Änderung ausdrücklich akzeptiert wurde.

(3) Der neue Teilnehmer muss sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die geltenden Teilnahmebedingungen sowie Wettkampfregeln akzeptieren. Erst nach erfolgreicher Umschreibung ist die Übertragung wirksam.

(4) Eine Übertragung des Startplatzes auf eine andere Veranstaltung oder einen anderen Veranstaltungstermin ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei Krankheit, Verletzung oder sonstiger Verhinderung des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Ansprüche.

(5) Änderungen der Wettkampfkategorie, der Teamzusammensetzung oder anderer Buchungsdaten sind nur möglich, soweit das Buchungssystem dies zulässt oder der Veranstalter ausdrücklich zustimmt. Ein Anspruch auf solche Änderungen besteht nicht.

(6) Preisunterschiede bei genehmigten Änderungen können nachberechnet werden. Ein Anspruch auf Erstattung einer etwaigen Preisdifferenz besteht nicht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

§ 6 Veranstaltungsabsage, Verschiebung und Änderungen

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen Änderungen am Ablauf, Zeitplan, Veranstaltungsort oder Wettkampfformat vorzunehmen, sofern diese für die Teilnehmer zumutbar sind und der wesentliche Charakter der Veranstaltung erhalten bleibt.

(2) Bei unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters, insbesondere bei extremen Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, behördlichen Anordnungen, erheblichen Sicherheitsrisiken oder vergleichbaren Umständen, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben, unterbrechen oder absagen, soweit dies erforderlich ist.

(3) Im Falle einer Verschiebung behalten bereits erworbene Startplätze grundsätzlich ihre Gültigkeit für den Ersatztermin. Der Veranstalter kann nach eigenem Ermessen alternative Teilnahmemöglichkeiten oder Gutschriften anbieten.

(4) Bei endgültiger Absage einer Veranstaltung richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Der Veranstalter kann alternativ eine Übertragung auf eine andere Veranstaltung oder eine Gutschrift anbieten.

(5) Bei einer notwendigen Unterbrechung oder einem vorzeitigen Abbruch der Veranstaltung richten sich etwaige Erstattungsansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Der Veranstalter übernimmt grundsätzlich keine Kosten für Anreise, Übernachtung, Verpflegung, Verdienstausfall oder sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Änderung, Verschiebung, Unterbrechung oder Absage der Veranstaltung. Eine Haftung für solche Kosten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die zwingenden Haftungstatbestände gemäß § 8 bleiben unberührt.

(7) Der Veranstalter informiert die Teilnehmer über wesentliche Änderungen, Verschiebungen oder Absagen über die verfügbaren Kommunikationskanäle.

§ 7 Teilnahmevoraussetzungen und Sicherheit

(1) Für die Teilnahme an regulären Deadly Dozen Track Races gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. An speziell ausgewiesenen Youth Races können Teilnehmer ab 12 Jahren teilnehmen. Maßgeblich ist das Alter am Veranstaltungstag. Für minderjährige Teilnehmer ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.

(2) Die Teilnahme setzt eine ausreichende körperliche und gesundheitliche Eignung für die jeweiligen sportlichen Anforderungen voraus. Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, seinen Gesundheitszustand und seine körperliche Leistungsfähigkeit vor der Teilnahme angemessen einzuschätzen. Bei minderjährigen Teilnehmern obliegt diese Einschätzung auch den gesetzlichen Vertretern.

(3) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes sporttypisches Risiko. Den Teilnehmern ist bewusst, dass die Wettkämpfe mit erheblichen körperlichen Belastungen sowie sporttypischen Verletzungsrisiken verbunden sein können.

(4) Die Teilnehmer sind verpflichtet, die geltenden Wettkampfregeln sowie die Anweisungen des Veranstalters, der Wettkampfleitung, der Judges und des Sicherheitspersonals zu befolgen.

(5) Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen Wettkampfregeln, unsportlichem Verhalten, Gefährdung anderer Personen oder begründeten Sicherheitsbedenken vom Wettkampf auszuschließen oder ihre Teilnahme vorzeitig zu beenden.

(6) Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten, erkennbarer Überforderung oder konkreten Anzeichen einer Gefährdung kann der Veranstalter die weitere Teilnahme untersagen. Eine vorherige medizinische Untersuchung durch den Veranstalter ist nicht geschuldet.

(7) Teilnehmer, die unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln stehen und dadurch die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Ablauf gefährden, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

(8) Erfolgt ein Ausschluss aufgrund eines vom Teilnehmer zu vertretenden Verstoßes gegen diese Bedingungen oder die Wettkampfregeln, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startpreises, soweit gesetzlich zulässig.

(9) Der Veranstalter kann angemessene Sicherheitsmaßnahmen, Ausrüstungsvorgaben und organisatorische Anweisungen festlegen, soweit diese für einen sicheren und ordnungsgemäßen Wettkampf erforderlich sind.

§ 8 Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung des Veranstalters für andere als die in Absatz (1) genannten Schäden auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Veranstalters für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

(4) Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder sonstige persönliche Aufwendungen, Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder vergleichbare Folgeschäden im Zusammenhang mit einer Absage, Verschiebung, Unterbrechung oder Änderung der Veranstaltung, soweit nicht eine Haftung nach den Absätzen (1) oder (2) besteht.

(5) Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände, insbesondere Kleidung, Sportausrüstung, Wertgegenstände oder elektronischer Geräte, übernimmt der Veranstalter keine Haftung, soweit nicht eine Haftung nach den Absätzen (1) oder (2) besteht.

(6) Die Teilnahme erfolgt unter Anerkennung der sporttypischen Risiken des jeweiligen Wettkampfs. Für Schäden, die ausschließlich auf der Verwirklichung solcher Risiken beruhen und nicht durch eine dem Veranstalter zurechenbare Pflichtverletzung verursacht wurden, haftet der Veranstalter nicht.

(7) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, soweit gesetzlich zulässig.

§ 9 Foto-, Videoaufnahmen und Datenschutz

(1) Im Rahmen der Veranstaltungen werden durch den Veranstalter oder von ihm beauftragte Dienstleister Foto-, Video- und gegebenenfalls Tonaufnahmen angefertigt. Diese können zur Dokumentation der Veranstaltung, zur Berichterstattung sowie zur Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Deadly Dozen Veranstaltungen verwendet werden.

(2) Die Aufnahmen können insbesondere auf den Websites des Veranstalters, in sozialen Medien, in Presseveröffentlichungen sowie in digitalen und gedruckten Werbematerialien veröffentlicht werden. Eine Weitergabe an Medienpartner und Sponsoren erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(3) Die Anfertigung, Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen erfolgt auf Grundlage der jeweils einschlägigen datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

(4) Personenbezogene Daten der Teilnehmer werden zur Abwicklung der Anmeldung, Durchführung der Veranstaltung, Zeitmessung, Ergebnisveröffentlichung und Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Veranstalters.

(5) Für minderjährige Teilnehmer gelten die besonderen gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung und Veröffentlichung personenbezogener Daten und Bildaufnahmen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Veranstalter und den Teilnehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

(2) Für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Werden Übersetzungen dieser Bedingungen bereitgestellt, dienen diese der Information. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit gesetzlich zulässig.


Stand: 21. Oktober 2026

Experimore Eventservice UG (haftungsbeschränkt)